Welche Daten sind elektronisch aufzuzeichnen?
Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums schreibt vor, dass Arbeitgeber künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen müssen.
Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums schreibt vor, dass Arbeitgeber künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen müssen.
Mit der Einführung der gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wird die Einhaltung der Vorgaben Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und damit auch behördlich überprüfbar.
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Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass grundsätzlich alle Arbeitgeber künftig verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.